E-Scooter mit Straßenzulassung: diese E-Scooter Gesetze gilt es zu beachten
Seit 2019 sind E-Scooter mit Straßenzulassung auch im deutschen Straßenverkehr zugelassen.
Voraussetzung ist, dass dein E-Scooter (oder Segways) eine allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) hat.
Denn ohne ABE darfst du deinen E-Roller nur auf privatem Grund fahren!
Du fragst dich was ein E-Scooter alles braucht damit er eine Straßenzulassung hat? Du möchtest einen Scooter kaufen, weißt aber nicht was du beachten musst? Dann bist du hier genau richtig!
Für Schnellleser
Was bedeutet E-Scooter mit Straßenzulassung?
Der E-Scooter ist ein Tretroller mit Elektroantrieb und zählt gemäß Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) v. 15.06.2019 zu den Elektrokleinstfahrzeugen (EKF). Diese Verordnung regelt u.a. die Verwendung von Elektroscootern auf öffentlichen Straßen in Deutschland.
Damit Elektrofahrzeuge unter die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung fallen, müssen folgende 5 Anforderungen erfüllt werden:
- die Höchstgeschwindigkeit beträgt zwischen 6 und 20 km/h (max. tolerierte Höchstgeschwindigkeit +10%)
- der E-Roller muss eine Lenk- oder Haltestange haben (Hoverboards, Airwheels und E-Skateboards haben keine Straßenzulassung!)
- die Leistung ist auf 500 W begrenzt (1400 Watt, wenn mindestens 60 % der Leistung zur Balancierung verwendet wird = selbstbalancierte Fahrzeuge wie Segways)
- es ist eine eine maximale Fahrzeugmasse ohne Fahrer von 55 kg zulässig
- Scooter dürfen maximal 700 mm breit, 1400 mm hoch und 2000 mm lang sein
Wann hat der E-Scooter eine Straßenzulassung?
Damit dein E-Scooter mit Straßenzulassung auf öffentlichen Straßen legal unterwegs sein darf, muss der E-Roller folgende 7 Ausstattungsvorschriften erfüllen:
- allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
- Versicherungsplakette (an der Rückseite des Erollers zu befestigen)
- Kennzeichnung am E-Scooter mit Fabrikschild und Fahrzeug-Identifizierungsnummer
- zwei voneinander unabhängige Bremsen (bei Ausfall einer Bremse muss die zweite mind. 44 % der vorgeschriebenen Mindestbremsleistung aufbringen)
- Beleuchtung (diese darf auch abnehmbar sein)
- seitlich angebrachte gelbe Rückstrahler (Reflektoren) oder ringförmige retroreflektierende weiße Streifen an den Reifen oder Felgen
- mindestens eine helltönende Glocke/Klingel
Woher weiß ich ob der E-Scooter eine Straßenzulassung hat?
Das Kraftfahrt-Bundesamt gibt in regelmäßigen Abständen eine aktualisierte Liste mit allen in Deutschland zugelassenen E-Scootern bekannt.
Folge einfach dem Link unten und informiere dich vor deinem Kauf, ob der Roller dabei ist.
Wer darf E-Scooter mit Straßenzulassung fahren?
Ein spezieller Führerschein oder Fahrerlaubnis für das Führen eines EKF bzw. eines Elektro Scooters wird nicht benötigt. Jedoch liegt das Mindestalter in Deutschland bei 14 Jahren! Miet-Scooter darfst du i. d. R. erst ab 18 Jahren mieten.
Benötigst du eine Versicherung für deinen Elektroscooter?
Du benötigst für den E-Scooter zwingend eine Haftpflichtversicherung, ähnlich wie bei einem Moped. Die Versicherung wird hinten am E-Roller befestigt und kostet zwischen 20 und 70 € im Jahr.
Du erhältst diese jedoch nur wenn du einen E-Scooter mit Straßenzulassung hast, d.h. der Scooter besitzt eine allgemeine Betriebserlaubnis (ABE). Neben der Haftpflichtversicherung bieten einige Versicherungen zusätzlich eine freiwillige Teilkasko-Versicherung an, welche bei höherpreisigen E-Rollern durchaus sinnvoll sein kann.
Keine Angst, alle unsere Tests werden nur mit E-Scooter mit Straßenzulassung bzw. allgemeiner Betriebserlaubnis gemacht. Sollten die E-Roller keine ABE besitzen, werden diese erst gar nicht von uns getestet. Wir achten penibel darauf!
Wo darfst du mit deinem E-Scooter mit Straßenzulassung fahren?
E-Scooter mit Straßenzulassung dürfen auf den gleichen Wegen wie Fahrräder fahren. Das heißt auf Radwegen, Radfahrstreifen und Fahrradstraßen. Sollten diese fehlen, darfst du auch auf der Straße fahren. Es gilt natürlich Rechtsfahrgebot.
Das Fahren auf Gehwegen, entgegengesetzt der Einbahnstraßen (Ausnahme: Verkehrsschild „Radfahrer frei“) oder in Fußgängerzonen ist für alle E-Scooter verboten! E-Scooter ohne Straßenzulassung dürfen nicht auf öffentlichen Wegen fahren und dürfen nur auf privatem Boden genutzt werden!
Gibt es eine Helmpflicht für E-Scooter mit Straßenzulassung?
Es gibt keine Helmpflicht. Da die Roller aber bis zu 20 km/h schnell fahren, ist das Unfall- und Verletzungsrisiko sehr hoch und daher empfehlen wir dir dringend einen Helm zu tragen.
>>>hier geht es zu unseren Helmen<<<
Gibt es eine Alkohol-Promillegrenze beim Fahren mit Elektro Scootern?
Die Promillegrenze ist die gleiche wie bei den Autofahrern.
PKW-Fahranfänger und Fahrer unter 21 Jahren haben eine 0,0 Promillegrenze! Ab 0,5 Promille gibt es eine Geldbuße von 500 €, 2 Punkte und einen Monat Fahrverbot. Ab 1,1 Promille handelt es sich um eine Straftat.
>>>hier geht es zu unseren Kauftipps<<<
>>>hier geht es zu unseren Testberichten<<<
Darfst du deinen E-Roller mit in die Bahn nehmen?
Wenn der E-Scooter zusammenklappbar ist, darfst du ihn in der Regel kostenfrei als Handgepäck mitführen. Informiere dich im Vorfeld deines Kaufes über deine primäre Strecke z.B. dein Weg zur Arbeit.
Manchmal gibt es lokale Abweichungen und die lokalen Regelungen ändern sich aktuell noch häufig. Nicht zusammenklappbare Scooter dürfen meist nicht oder nur gegen eine Gebühr mitgeführt werden.